ÜBERPRÜFUNG VON FREMDGUTACHTEN

Wir besichtigen in Ihrem Auftrag, in der Regel innerhalb eines Arbeitstages, das Fahrzeug und können ihnen unmittelbar danach eine erste Einschätzung bekanntgeben. Nach Fertigstellung des Gutachtens wird dieses zur Weiterbearbeitung an Sie und Ihre / Ihren Mandantin / Mandanten versandt. Wir erwarten Ihren Vorschlag hinsichtlich der Zahlungsmodalitäten. Sie können grundsätzlich den Gesamtschaden vorab mit der Versicherung und anschließend das Gutachtenhonorar mit uns abrechnen.

Als Serviceleistungen bieten wir Ihnen, z. B. telefonisch überschlägige Fahrzeugwertermittlungen, Auskünfte zu Kausalitäten und Plausibilitätsbetrachtungen, Überprüfung von “Fremdgutachten”, etc. innerhalb kürzester Zeit und “im Problemfall” sehr kostengünstig