Teilkaskoschäden werden in folgende Schadensarten unterteilt:
- Einbruch- Diebstahlschaden
- Glasbruchschaden
- Brandschaden und Explosion
- Kurzschluss- und Schmorschaden
- Sturmschaden
- Hagelschaden
- Überschwemmungsschaden
Die Schadenregulierung erfolgt nach den Vereinbarungen des Versicherungsvertrages. Eine Rückstufung in eine andere Schadensklasse erfolgt nicht. Vereinbarte Selbstbeteiligungen sowie Abzüge “ Neu für Alt“ sind zu berücksichtigen. Sollte eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen sein, so ist der Leistungsumfang der Teilkaskoversicherung dort bereits beinhaltet.