Teilkaskoschäden werden in folgende Schadensarten unterteilt:
Die Schadenregulierung erfolgt nach den Vereinbarungen des Versicherungsvertrages. Eine Rückstufung in eine andere Schadensklasse erfolgt nicht. Vereinbarte Selbstbeteiligungen sowie Abzüge “ Neu für Alt“ sind zu berücksichtigen. Sollte eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen sein, so ist der Leistungsumfang der Teilkaskoversicherung dort bereits beinhaltet.