WER WIR SIND

Als freies und unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro sind wir im Raum Hamburg und Schleswig-Holstein Ihr kompetenter Ansprechpartner für Unfallgutachten und Schadengutachten aller Art. Wir erstellen Gutachten für alle gängigen Straßenfahrzeuge wie u. a. PKW, LKW, Motorrad, Wohnwagen und Anhänger.

UNSERE LEISTUNGEN

  • Unfallgutachten und Schadengutachten aller Art
  • freie und unabhängige Ermittlung aller relevanten Werte
  • Besichtigung des Fahrzeuges bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt
  • persönliche und technische Beratung von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen
  • Erstellung von Oldtimergutachten und –bewertungen

IHR VORTEILE

Bei uns sind Sie richtig, hier finden Sie einen qualifizierten Sachverständigen wenn Sie z.B. einen Unfall hatten, wissen wollen wie viel Ihr Fahrzeug wert ist, ein Fahrzeug kaufen oder verkaufen wollen. Eine kurze Beratung zu Ihrem Anliegen ist bei uns kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Besuch oder Anruf!

DAS KÖNNEN WIR FÜR SIE TUN

KOSTENFREI IM FALLE EINES HAFTPFLICHTSCHADENS.

Wird ein Fahrzeug durch das Verschulden Fremder in einen Unfall verwickelt, so liegt ein Haftpflichtschaden vor. Es handelt sich also in jedem Fall um einen unverschuldeten Unfall. Der Schädiger bzw. seine Versicherung ist zur Erstattung der Schadenskosten verpflichtet.

WIE BIN ICH IM SCHADENFALL ABGESICHERT?

Haftpflichtschaden

Wird ein Fahrzeug durch das Verschulden Fremder in einen Unfall verwickelt, so liegt ein Haftpflichtschaden vor. Es handelt sich also in jedem Fall um einen unverschuldeten Unfall. Der Schädiger bzw. seine Versicherung ist zur Erstattung der Schadenskosten verpflichtet.

Teilkaskoschaden

Die Schadensregulierung erfolgt nach den Vereinbarungen des Versicherungsvertrages. Eine Rückstufung in eine andere Schadensklasse erfolgt nicht. Vereinbarte Selbstbeteiligungen sowie Abzüge “ Neu für Alt“ sind zu berücksichtigen.Sollte eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen sein, so ist der Leistungsumfang der Teilkaskoversicherung dort bereits beinhaltet.

Vollkaskoschaden

Die Schadensregulierung erfolgt nach den Vereinbarungen des Versicherungsvertrages. Bei Inanspruchnahme der Schadensersatzleistungen durch die Kaskoversicherung erfolgt ggf. eine Rückstufung in eine höhere Schadensklasse gemäß Vereinbarung im Versicherungsvertrag.

UNSERE PARTNERUNTERNEHMEN

UNSERE ZUSAMMENARBEIT MIT KFZ-WERKSTÄTTEN

Die ersten verwertbaren Zahlen erhalten Sie innerhalb eines Arbeitstages entweder telefonisch oder auch per Email.